• Wir wollen gleichwertige Wohn- und Lebensverhältnisse für die Bevölkerung in Füssen schaffen.
  • Wir wollen dafür sorgen, dass ausreichend bezahlbarer und attraktiver Wohnraum in Form von Miet- und Eigentumswohnungen wie auch Eigenheimen in Füssen entsteht. Insbesondere für Einheimische, für Familien, für junge Menschen, Senioren, Singles und Alleinerziehende. Dies gilt insbesondere für die mittleren und unteren Einkommensschichten.
  • Wir wollen eine städtebauliche Entwicklung im Sinne einer sozialgerechten Bodennutzung voranbringen. D.h. wenn Baurecht geschaffen wird, werden Bauwerber in die Pflicht genommen, einen bestimmten Prozentsatz an bezahlbarem Wohnraum zu errichten. Dies wird über entsprechende städtebauliche Verträge geregelt.
  • Wir wollen die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum, besonders für Einheimische („Füssener Modell“), fördern. Dazu gehört neben einer vorausschauenden Liegenschaftspolitik, die auf Bodenbevorratung setzt und preiswerte und attraktive Grundstücke insbesondere für Einheimische bereitstellt, auch die Unterstützung von genossenschaftlichen Wohnbauprojekten für kostengünstiges Bauen. Um möglichst bezahlbares Wohnen zu ermöglichen, setzen wir auch auf das Instrument des Erbbaurechts.
  • Wir wollen die Entwicklung von Wohnbauflächen und Förderung durch eine flächensparende und nachhaltige Bauleitplanung erreichen.
  • Wir geben der Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung, d.h. Schaffung von Wohnbauflächen durch Umstrukturierungen, Nachverdichtung, Revitalisierung von Brachflächen, Flächenrecycling, durch Schließen von Baulücken, Abrundung von Orts- und Stadtteilen und Aufstockung bei Baubestand.
  • Wir wollen die Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerinformation für die städtische Wohnraumpolitik
    verbessern.
     

 

Konkret:

  • Aufbau eines kommunalen Flächenmanagements
  • Entwicklung städtebaulicher Zielsetzungen
  • Wohnraumbedarf ermitteln zur Begründung städtebaulicher Ziele
  • Richtlinien für ein Einheimischenmodell („Füssener Modell“)
  • Zielbezogene Änderung des Planungsrechts
  • Bestandsüberplanung
  • Städtische Liegenschaften entsprechend der Zielsetzung nutzen
  • Städtischen Wohnungsbestand erhalten und erweitern
  • Zusammenarbeit mit Wohnbaugenossenschaften
  • Evtl. eigenes kommunales Wohnbauunternehmen
  • Quartiersentwicklungsflächen(z.B. Füssen Nord) planen Kommunikation mit den Eigentümern
  • Steuerung des Ferien- und Zweiwohnungsangebots über Bauleitplanung und geeignete Satzungen (Zweckentfremdungssatzung, Erhaltungssatzung)
  • Stellplatzsatzung als Steuerungsinstrument überarbeiten