Informationsfreiheits-Satzung

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Informationsfreiheits-Satzung für Füssen

Freie Wähler Füssen sind für den Erlass einer Informationsfreiheits-Satzung

Bürger haben ein Recht auf Transparenz und Bürgerbeteiligung. Der freie Zugang zu allen Informationen ist dabei ein wichtiges demokratisches Instrument.  Nur wer sich informieren kann, ist in der Lage, sich eine Meinung zu bilden, Entscheidungen zu treffen und mitzugestalten.  Informationen, die in öffentlichen Stellen vorhanden sind, gehören der Allgemeinheit, nicht der Behörde. Sie sollten deshalb auch öffentlich zugänglich sein.

Wo Informationsfreiheit besteht, haben Bürger ein allgemeines Einsichtsrecht in die Akten der öffentlichen Verwaltung. Jeder Bürger kann sich über öffentliche Angelegenheiten in seiner Kommune informieren – auch über Fragen, die in öffentlichen Sitzungen des Stadtrates vielleicht nicht ausreichend geklärt wurden. Jeder kann Entscheidungshintergründe, Planungsberichte, Protokolle, Gutachten, Kostenkalkulationen usw. nachlesen, auch ohne Begründung und ohne ein besonderes  „rechtliches Interesse“ nachweisen zu müssen. Auch einzelne Stadträte können dann Akteneinsicht in die Verwaltung haben. Bisher ist das nur eingeschränkt möglich.

Informationsfreiheit ist ein auch Erfordernis der Pressefreiheit. Die Recherche von Journalisten  wird so erleichtert. Für Wirtschaftsunternehmen können Informationen aus der öffentlichen Verwaltung eine wertvolle Entscheidungsgrundlage sein. Bürgerfreundliche Behörden-Mitarbeiter zeigen, dass sie sich bewusst sind: Eine Verwaltung ist für die Bürger da – nicht umgekehrt. Und Politiker, die sich für ein Akteneinsichtsrecht stark machen, stellen unter Beweis, dass sie modern denken, bürgernah handeln und unsere Demokratie stärken.

In Deutschland gibt es  bereits ein Gesetz zur Informationsfreiheit auf Bundesebene und 11 von 16
Bundesländern haben ein Landes-Informationsfreiheitsgesetz. Bayern noch nicht. Viele fortschrittliche Kommunen in Bayern sind jedoch selbst aktiv geworden. Eine Kommune kann kein Gesetz erlassen, aber sie kann im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eine Satzung beschließen – eine Informationsfreiheits-Satzung. Eine solche Satzung regelt nicht nur den freien Zugang zu Informationen, sondern definiert auch genau Ausnahmeregelungen, wo Einsichtnahme nicht möglich ist, z.B. zum Schutz vor personenbezogenen Daten, zum Schutz vor Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, zum Schutz vor Strafverfolgung oder der öffentlichen Sicherheit.

Was bedeutet das für Füssen

In Bayern gibt es derzeit knapp 60 Kommunen, die eine Informationsfreiheitssatzung bereits eingeführt haben, die Landeshauptstadt München, Großstädte wie Nürnberg und Würzburg, aber auch kleinere Städte und Gemeinden wie z.B. Landsberg a. Lech, Illertissen oder Murnau.

Deshalb wollen die Freien Wähler Füssen, dass wir auch in unserer Stadt diesen Schritt wagen und zeigen, dass wir eine moderne und bürgernahe Kommune sein wollen.