Mietspiegel

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Mietspiegel für Füssen ?

Was ist ein Mietspiegel

Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau. Ziel ist es, den Rechtsbegriff der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ zu konkretisieren, er dient also als Begründungsmittel für Mieterhöhungen und wird von Städten in Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessengruppen (z.B. Mieter- und Vermieterverbände, Hausbesitzer) aufgestellt. Der Mietspiegel bezieht sich räumlich auf die jeweilige Stadt inklusive aller Stadtteile. Es gibt bislang leider keine gesetzliche Verpflichtung für eine Stadtverwaltung, einen Mietspiegel aufzustellen und einzuführen.

Derzeit wird zwischen drei Arten von Mietspiegeln unterschieden:

1) „Einfacher“ Mietspiegel

Bei einem einfachen Mietspiegel handelt es sich um einen nicht-wissenschaftlich erarbeiteten Mietspiegel, der in unregelmäßigen zeitlichen Abständen überarbeitet und angepasst wird. Er wird anhand freiwilliger Befragungen von Vermietern und Hausbesitzern nach diversen Kriterien erarbeitet und versucht anhand verschiedener Eigenschaften und Ausstattungsmerkmale eine Wohnung zu bewerten.

2) „Qualifizierter“ Mietspiegel

Ein qualifizierten Mietspiegel liegt vor, wenn er nach wissenschaftlichen Grundsätzen alle zwei Jahre erarbeitet wird, von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter (z.B. ein örtlicher Mieterverein) sowie der Stadtverwaltung anerkannt wird. Ausnahmsweise darf er auch mit Hilfe des Lebenshaltungskostenindex für gesamt Deutschland angepasst werden; nach insgesamt vier Jahren ist eine Neuerstellung zwingend erforderlich. Er wird vom Stadtrat förmlich beschlossen und in den Amtsblättern veröffentlicht.

3) „Ökologischer“ Mietspiegel

Um das „Nutzer-Investor-Dilemma“ zu beseitigen, wird seit einigen Jahren in verschiedenen Kommunen versucht, energetische Merkmale bei der Einordnung der Nettomiete zu berücksichtigen. Dies ist nicht ganz unproblematisch, da ein Mietspiegel kein umweltpolitisches Instrument ist, sondern Marktbedingungen widerspiegeln soll.

Aufbau und Inhalt des Mietspiegels

Je nach den örtlichen Gegebenheiten enthält ein Mietspiegel verschiedene Kategorien mit unterschiedlichen Ausprägungen, mit deren Hilfe die Eigenschaften einer Wohnung im Geltungsbereich des Mietspiegels beschrieben werden und die bei der Abschätzung des üblichen Mietzinses herangezogen werden können.

Solche Kategorien und mögliche Ausprägungen sind z. B.:

  • Stadtbezirk, in dem sich die Wohnung befindet

  • Lage des Hauses (Verkehrslärm, ÖPNV-Anbindung, Infrastruktur, Bebauungsdichte usw.)

  • Baujahr des Hauses, Renovierungen / Sanierungen von Wohnungen

  • Qualität der Wohnungsausstattung (Zentralheizung, Parkettboden, Schallschutzfenster usw.)

  • Energieverbrauch (Passivhaus, Wärmesdämmung, -schutzverglasung, etc.)

Was bedeutet das für Füssen ?

Nur auf Basis eines Mietspiegels und ausgehend von einem konkreten Wohnungsangebot lässt sich dann bestimmen, ob der verlangte Mietzins ortsüblich und angemessen ist oder nicht. Und nur so kann fundiert errechnet werden, wo die Grenze für sozial gerechtem, preisgünstigen und bezahlbaren Wohnraum liegt.

Auch hier ist die Freie Wähler Füssen Fraktion im Stadtrat dabei, sich für die Einführung eines solchen Mietspiegels für die Stadt Füssen einzusetzen. Leider wurde der erste Antrag auf Erstellung eines Mietspiegels seitens der Stadtverwaltung aus Kostengründen abgelehnt. Dennoch werden wir hier weiter für Sie kämpfen.