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Füssen
Freitag, 19 April, 2024

Gezielte Wirtschaftsförderung

  • Wir wollen, dass die Wirtschaftsförderung so weit als möglich von den politischen Rahmenbedingungen (Bürgermeisterwechsel oder Veränderung der Machtverhältnisse im Stadtrat) unabhängig ist. Somit könnte auch während der Wahlzeiträume und der Findungsphase danach die Wahrnehmung der Belange der Wirtschaft gewährleistet werden.
  • Wir fordern eine konsequente und nachhaltige „Pflege“ der Füssener Bestandsunternehmen. Damit kann einerseits einem Wegzug und der damit verbundene Verlust von Gewerbesteuereinnahmen vorgebeugt und andererseits durch eine aktive Unterstützung bei Expansionsbestrebungen die Unternehmensentwicklung und damit auch die Gewerbesteuerzahlungen positiv beeinflusst werden.
  • Wir setzen uns ein für eine vorausschauende und zukunftsorientierte Unternehmensansiedlung. Ziel muss es sein, qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen bei geringstmöglichem Flächenverbrauch. Wenn ausreichend bezahlbarer Wohnraum bereitgestellt wird, fließt der Kommune sofort der Einkommenssteueranteil zu. Und langfristig werden nach Ablauf der Abschreibungszeiträume Gewerbesteuereinnahmen generiert.
  • Wir sehen die Entwicklung der Füssener Innenstadt als wichtige und zentrale Zukunftsaufgabe. Stadtentwicklung darf jedoch nicht vor den Toren der Altstadt halt machen.
  • Wir fordern ein nachhaltiges Verkehrskonzept, das die aktuellen verkehrstechnischen Probleme für Unternehmen, Einheimische und Touristen gleichermaßen erkennt und Lösungen anbietet.

Konkret:

  • Schaffung einer Kontaktbasis zwischen Verwaltung und Wirtschaft sowie Positionierung und Ausgestaltung der neu zu schaffenden Stelle des Stadtentwicklers/Wirtschaftsförderers als Strukturaufgabe der Kommune
  • Erstellen einer Standortbroschüre
  • Aktive Gewerbeansiedlungspolitik
  • Aktives Gewerbeflächenmanagement und Ausschöpfung vorhandener Potentiale
  • Entwicklung des Gewerbequartiers Füssen Nord
  • Stärkung der Kooperation mit Zweckverband Allgäuer Land
  • Verkehrskonzept mit Berücksichtigung des ÖPNV, Buskonzept, Park & Ride, Fahrrad- und Fußgängerverkehrs insbesondere auch für das Queren der Innenstadt (Ost-West-Verbindung)
  • Beauftragung eines kompetenten Verkehrsplanungsbüros

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